Bürgerbegehren Oldenburg
Ergänzungsstellungnahme der CIMA zum ECE-Center
Aus der Bauausschußsitzung vom 19.6.2006


Kurzfristig vor der Bauausschußsitzung übergab die Verwaltung den Ausschußmitgliedern eine ergänzende Stellungnahme der CIMA, angefertigt im Mai 2006, zur ECE-Ansiedlung. Im Bauausschuß wiesen Ausschußmitglieder der Grünen und der Linkspartei darauf hin, daß laut CIMA-Fazit die zunächst positiv erscheinende Ansiedlung des ECE-Centers nur bei einer "isolierten Betrachtung" gelte.
Ratsherr Siek (Grüne) zitierte weiter aus dem Ergänzungsgutachten: "Es muß berücksichtigt werden, daß bereits durch die Ansiedlung von Möbel Buss und die Veränderungen in Wechloy negative Auswirkungen auf die Innenstadt entstehen oder entstanden sind und dort Verdrängungseffekte ausgelöst werden. Die Ansiedlung eines Shoppingcenters träfe folglich auf eine bereits geschwächte Innenstadt."
Die Verwaltung verwies auf die Feststellung der CIMA, daß die "kaum gebremste" Entwicklung außerhalb der Innenstadt die Herausforderung für die Stadtentwicklung darstelle, nicht aber das Shopping-Center.

Im ergänzenden CIMA-Gutachten wurde die Verträglichkeit der ECE-Ansiedlung unter Berücksichtigung der beiden Einzelhandelsgroßprojekte Möbel Buss und der Erweiterung von "famila" in Wechloy beurteilt.
Alle weiteren Einzelhandelsgroßprojekte, die derzeit von der Verwaltungsspitze vorbereitet werden bzw. realisiert werden könnten und die zu veränderten Rahmenbedingungen für die Beurteilung des ECE-Centers führen (nämlich die angekündigte IKEA-Ansiedlung, Erweiterung des real- und Baumarktes in Etzhorn am Stubbenweg, geplante Ansiedlung eines Verbrauchermarktes "kaufland" und Läden auf dem ehemaligen VfB-Platz in Donnerschwee, Ansiedlung eines Verbrauchermarktes und Geschäften auf dem VWG-Gelände) sind in der ergänzenden Stellungnahme nicht betrachtet worden.
Bauausschußsitzung vom 19.6.2006
Kurzbericht zu den Bebauungsplänen ECE/BLB/LzO


In der letzen Bauausschußsitzung, an der auch die Mitglieder des Verkehrsausschusses sowie Oberbürgermeister Dietmar Schütz (SPD) teilnahmen, wurde nach langer Debatte über die Bebauungsplanentwürfe für das ECE-Center/Umbau Bremer Landesbank/Neubau Landessparkasse zu Oldenburg abgestimmt.
Für das ECE-Großprojekt im Schloßareal stimmten folgende Bauausschuß-Vertreter der SPD- und FDP-Ratsfraktionen: Bauausschußvorsitzende Ursula Burdiek (SPD), Werner Kaps (SPD), Joachim Mühlbradt (SPD), Alfred Nehring (SPD), Sibylle Neumann-Gäßler (SPD), Nils Krummacker (FDP).
Ob der Rat dieser Beschlußempfehlung folgen wird, wird sich auf der öffentlichen Ratssitzung am 26.6.2006 zeigen.

Ein ergänzender Kurzbericht zur Bauausschußsitzung steht hier als PDF-Download zur Verfügung.

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Formelle Mängel beim ECE-Bebauungsplan
Pressemitteilung der BI gegen Stadtzersörung vom 20.6.2006


Aufgrund der Vorgänge in der gestrigen Sitzung des Bauausschusses, die fehlende Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern zum aktuellen Bebauungsplanverfahren ECE/BLB/LzO betreffen, hat die Bürgerinitiative gegen Stadtzerstörung eine Pressemitteilung herausgegeben.

Die Pressemitteilung kann hier abgerufen werden.

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Gemeinsame Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
Montag, 19.6.2006 ab 17 Uhr: Sanierung Burgstraßenviertel

Unter Tagesordnungspunkt 5 berichtet die Verwaltung in der
Bauausschußsitzung über das Sanierungsgebiet Burgstraße/Abraham und
die dort geplante Pflasterung und Neugestaltung.
Der Bericht steht hier als pdf-Download zur Verfügung (Quelle: Stadt Oldenburg, Vorlagen-Nr. 06/0416 für die öffentliche ASB-Sitzung am 19.6.2006).

PDF Download - Burgstraßenviertel

Oberste Denkmalschutzbehörde lehnt ECE-Planungen ab
Wahrung denkmalpflegerischer Belange durch die Stadt nicht gewährleistet


Wie die Nordwest Zeitung am 3.5.2006 berichtete, hat die oberste Denkmalschutzbehörde Niedersachsens in ihrer Stellungnahme zu den Bebauungsplanentwürfen ECE/LzO/BLB angesichts der "Dominanz und Massivität des geplanten Bauwerks" im historischen Schloßareal Oldenburgs erhebliche denkmalpflegerische Bedenken gegen das geplante Vorhaben ECE-Einkaufszentrum vorgetragen. Nach Ansicht der Landesbehörde bestehe zudem das Risiko, daß "die Bebauungspläne in der jetzt bestehenden Form einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten".
Nachdem die Stadt Oldenburg in ihrer Pressemitteilung vom 3.5.2006 mitteilte, daß sie die Stellungnahme der Landesdenkmalpflege "mit Verwunderung zur Kenntnis genommen" habe, gleichzeitig aber einräumen mußte, daß eine Einigung zwischen Denkmalpflege und Stadt Oldenburg nicht erzielt werden konnte, reagierte das niedersächsische Kultusministerium in einer Pressemitteilung vom 4.5.2006 auf die Darstellung von Stadtbaurat Dr. Pantel.
Darin erklärt das Ministerium, die Landesdenkmalpflege sei von der - insoweit zuständigen - Stadt Oldenburg seit dem begrenzten Realisierungswettbewerb (Frühsommer 2005) nicht mehr in die Planungen zum Schloßareal einbezogen worden. Stattdessen seien auf Initiative der ECE stattfindende Gespräche von Stadtbaurat Dr. Pantel im Februar 2006 abgebrochen worden. Das Ministerium sieht eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der denkmalfachlichen Belange durch die Stadt Oldenburg nicht gewährleistet.

Die Versäumnisse der Verwaltungsspitze der Stadt Oldenburg im Bereich Denkmalpflege erinnern an die erst kürzlich beklagte, fehlende Einbeziehung des Oberkirchenrates am Bauleitverfahren insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Oldenburger Wahrzeichen und Baudenkmal, die Lambertikirche. Die Pressemitteilungen von Stadt und Kultusministerium können über folgende Links abgerufen werden:

Pressemitteilung der Stadt vom 3.5.2006

Pressemitteilung Ministerium vom 4.5.20066

 Enorme Bürgerbeteilung
Einwendungen gegen die Bebauungspläne ECE/LzO/BLB


Nach Angaben der Stadt Oldenburg wurden ca. 600 Stellungnahmen zu den Bebauungsplanentwürfen ECE-Center/Neubau Landessparkasse zu Oldenburg/Erweiterung Bremer Landesbank innerhalb der Auslegungsfrist - die kurz nach den Schulferien endete - abgegeben. Zum Vergleich: Bei dem kürzlich ausliegenden Bebauungsplan für die großflächige Einzelhandelsflächen-Erweiterung von "famila" am Posthalterweg wurden insgesamt 11 Einwendungen erhoben.
Die Absender der Stellungnahmen werden in den letzten Tagen zunächst ein Schreiben der Stadt Oldenburg erhalten haben, in dem der Eingang der Stellungnahme bestätigt wurde. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit den einzelnen Einwendungen erhalten die Absender voraussichtlich in den nächsten Wochen mit einem weiteren Schreiben der Stadt, nachdem sich die Ratsgremien mit den Stellungnahmen befasst haben.

 Stellungnahmen zu den Planentwürfen
ECE / BLB / LzO


Zur allgemeinen Information können hier einzelne anonymisierte Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern zu den Bebauungsplanentwürfen der Vorhaben ECE, Bremer Landesbank und Landessparkasse zu Oldenburg als pdf-Download abgerufen werden.
Diese Einwendungen und die Postkartenvordrucke der Bürgerinitiative gegen Stadtzerstörung wurden unter hunderten anderen während der Auslegungsfrist der Planentwürfe, die am 21.4.2006 endete, eingereicht.

PDF Download - Stellungnahme 1

PDF Download - Stellungnahme 2

PDF Download - Stellungnahme 3

PDF Download - Stellungnahme 4

PDF Download - Stellungnahme 5

PDF Download - Postkarte 1

PDF Download - Postkarte 2

PDF Download - Postkarte 3
Wie groß sind 16.200 qm Einzelhandelsverkaufsfläche?

Die in den Bebauungsplanentwürfen zu ECE/Bremer Landesbank angestrebten Einzelhandelsverkaufsflächen sollen - ohne die Flächen der mit dem Center verbunden Galeria Kaufhof mit 11.000 qm - 16.200qm betragen. Um eine Größenvorstellung zu bekommen:
Gegenüber dem Oldenburger Schloß soll flächenmäßig mehr Einzelhandel neu entstehen, als bereits heute die zusammengerechneten Verkaufsflächen der folgenden Innenstadt-Unternehmen anbieten: Saturn im CCO (3.300 qm), Esprit in der Achternstraße (1.000 qm), C & A (3.000 qm), Thalia Buchhandlung (1.300 qm), C.W. Meyer (2.300 qm), Bruns (4.000 qm), H & M (1.200 qm).
Alle Zahlenangaben beruhen auf dem CIMA-Gutachten 2004, Seite 42 der Kurzfassung.

Zu den Einzelhandelsverkaufsflächen kommen weitere Flächen für Gastronomie, Dienstleistungen, sieben Wohnungen, Lagerflächen, Technik und Anlieferung hinzu. Allein das ECE-Vorhaben "Schlossgalerie Oldenburg" soll ohne Parkhausflächen eine Geschossfläche von insgesamt etwa 36.000 qm haben.
Fragen zum Bebauungsplan:
Was bedeutet Geschoßflächenzahl (GFZ)?


Im Bebauungsplanentwurf Nr.18a (ECE-Center) ist für das Einkaufszentrum eine Geschoßflächenzahl von 4,0 vorgesehen. Ähnliche Festsetzungen sollen für den Umbau der Bremer Landesbank (GFZ = 4,0) und den Neubau der Landessparkasse zu Oldenburg (GFZ = 5,0) gelten.
Sehr vereinfacht umschrieben legt die GFZ fest, wie stark ein Baugrundstück im Verhältnis zur Grundstücksfläche bebaut werden darf. So soll das Vorhaben ECE-Center auf einer Grundstücksfläche von ca. 10.000 qm entstehen. Würde die Stadt beispielsweise eine GFZ von 1,0 festsetzen, würde dies bedeuten, daß die gesamte Geschoßfläche ebenso groß wäre wie die Grundstücksfläche, also 10.000 qm. Man könnte beispielsweise ein zweigeschossiges Gebäude mit jeweils 5.000 qm Geschoßfläche pro Geschoß errichten oder aber ein viergeschossiges Gebäude mit jeweils 2.500 qm Geschoßfläche je Geschoß.
Im ECE-Center-Entwurf ist eine sehr viel stärkere Grundstücksausnutzung als im Beispiel vorgesehen: Bei einer GFZ von 4,0 wäre eine maximale Geschoßfläche von ca. 40.000qm zulässig - ohne Stellplatzflächen. Der Entwurf regelt ausdrücklich, daß die Stellplatzflächen bei der Ermittlung der Geschoßfläche unberücksichtigt bleiben sollen.
Denkwürdige Zitate aus den Bebauungsplanentwürfen
Heute: Erlebbarer Straßenraum Mühlenstraße


"Zur Mühlenstraße können die Grenzabstände ebenfalls nicht eingehalten werden. Die geplante Bebauung lässt sich unter Beachtung der bauordnungsrechtlich erforderlichen Grenzabstände nicht umsetzen, da die verbleibende Abstandsfläche zu gering ist. Daher sind auch in diesem Bereich Baulinien festgesetzt. Die Baulinienfestsetzung erfolgt aus besonderen städtebaulichen Gründen.
Ziel ist die Wiederherstellung eines erlebbaren Straßenraums in Anlehnung an die historische Bebauungsstruktur."

Aus der Satzungsbegründung der Stadt Oldenburg zum Entwurf des vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 a
(Schloßplatz/Berliner Platz - ECE Einkaufszentrum), Maß der baulichen Nutzung, Seite 35.

Anmerkung: An der Mühlenstraße sieht der Entwurf eine 23m senkrecht in die Höhe steigende sechsgeschossige Fassade (einschließlich Erdgeschoß) des ECE-Centers und Parkhauses vor. Der heutige Parkplatz am alten Hallenbad soll vollständig überbaut werden.
Denkwürdige Zitate aus den Bebauungsplanentwürfen
Heute: Die neue Wettbewerbssituation

" Das Vorhaben rekrutiert aber auch einen erheblichen Teil seines Planumsatzes durch Verdrängung: rund 57% des Center-Umsatzes werden anderen Betrieben abgenommen (34,3 Mio. Euro), davon 20,6 Mio. Euro anderen Betrieben in der Innenstadt... Ob und inwieweit diese Umsatzverluste durch Umsätze der neu an Oldenburg gebundenen Kunden kompensiert werden können, wird von Betrieb zu Betrieb völlig unterschiedlich sein und hängt vom Standort und der Fähigkeit ab, sich unternehmerisch auf die neue Wettbewerbssituation einzustellen."

Aus der Satzungsbegründung der Stadt Oldenburg zum Entwurf des vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 a

(Schloßplatz/Berliner Platz - ECE Einkaufszentrum),
Verträglichkeit des Vorhabens, Seite 9
Bebauungspläne ECE / BLB / LzO
Fotos der B-Plan-Zeichnung


Zu den Bebauungsplanentwürfen Nr.18a (ECE), Nr.18 b (Landessparkasse zu Oldenburg) und Nr. 18 c (Bremer Landesbank) sind die zeichnerischen Festsetzungen hier als Foto abrufbar. Die Pläne hängen bis zum 21.4.2006 im Stadtplanungsamt öffentlich aus (Eingang C, 2.Stock, Auskunft Zimmer 242). Einsicht genommen werden kann zudem in die Umweltberichte und diverse Gutachten (CIMA I, CIMA II, Regionalverträglichkeitsgutachten der CIMA).

Bild zum Thema - Bebauungsplan ECE-Center Zeichnung

Bild zum Thema - Planzeichenerklärung ECE

Bild zum Thema - Bebauungsplan Bremer Landesbank Zeichnung

Bild zum Thema - Bebauungsplan LzO Zeichnung

Link zum Thema - Historischer Lageplan des Schloßareals
Denkwürdige Zitate aus den Bebauungsplanentwürfen
Heute: Stärkung der Aufenthaltsqualität


"Der Grünstreifen um das Schloss soll reduziert werden, um die Aufenthaltsqualität der Platzbereiche zu erhöhen."

Aus der Satzungsbegründung der Stadt Oldenburg zum Entwurf des vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 a
(Schloßplatz/Berliner Platz - ECE Einkaufszentrum), städtebauliche Begründung, Seite 5.
Denkwürdige Zitate aus den Bebauungsplanentwürfen
Heute: Identifikationsmöglichkeit für Bürger


"Schlossplatz und der Berliner Platz gehören zu den sowohl geschichtlich (Schlossfreiheit) als auch stadträumlich wichtigsten Bereichen der Stadt Oldenburg. Übergeordnetes Ziel soll es sein, hier wieder Orte mit hoher Urbanität, gestalterischer sowie funktionaler Attraktivität und dadurch ausgeprägter Identifikationsmöglichkeit für Bürger und Gäste der Stadt zu schaffen."

Aus der Satzungsbegründung der Stadt Oldenburg zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 a Schlossplatz/Berliner Platz - ECE Einkaufszentrum), Ziele der Planung, Seite 1.
Entwurf des ECE-Bebauungsplans Nr.18a liegt aus
Auslegungsfrist 20.3. bis 21.4.2006


Der Entwurf des Bebauungsplans Nr.18a nebst Umweltbericht kann während der Auslegungsfrist im Technischen Rathaus, Industriestr.1, eingesehen werden und ist hier als pdf-download abrufbar (Quelle: Stadt Oldenburg, Vorlagen-Nr. 06/0152 vom 17.2.2006 für die Bauausschußsitzung). Die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, endet kurz nach Ferienende am Freitag, 21.4.2006. Das Technische Rathaus ist im Regelfall zwischen 8-15.30 Uhr geöffnet, Freitags nur bis 12 Uhr. Anregungen und Bedenken können während der Öffnungszeiten dort auch mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden.

Übrigens: um Anregungen, Änderungswünsche und Bedenken geltend zu machen, müssen Sie nicht Eigentümer oder Oldenburger sein.

Kaufleute und Unternehmen sollten zusätzlich die IHK als Träger öffentlicher Belange über ihre Anregungen und Bedenken informieren, denn als Vertreter der Wirtschaft nimmt die IHK regelmäßig zu Bebauungsplänen Stellung.

PDF Download - Auslegungsbeschluß vom 2.3.2006

PDF Donwload - Satzungstext

PDF Download - Satzungsbegründung

PDF Download - Ansichten, Pläne

PDFDownload - Umweltbericht

Link zum Thema - öffentlichen Bekanntmachung der Stadt vom 11.3.2006

Link zum Thema - Grundrisse auf der Homepage der Stadt Oldenburg
(nicht dem neuesten Stand der Planung entsprechenden. Die Höhenangaben auf der Internetseite der Stadt wurden korrigiert.)
Dokumente zum ECE-Bebauungsplanverfahren

Weitere Informationen zur ECE-Planung, die auf dieser Internetseite bereits veröffentlicht wurden, sind ergänzend zu den Bebauungsplanentwürfen hier als pdf-downloads abrufbar. Das "Verträglichkeitsgutachten für die Ansiedlung eines Shopping-Centers in Oldenburg" der CIMA vom 3.12.2004 kann an dieser Stelle nicht mehr als Link zur Verfügung gestellt werden, da die Stadt Oldenburg dieses Dokument leider aus ihrem Internetangebot entfernt hat. Im Stadtplanungsamt besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, vor Ort Einsicht in das CIMA-Gutachten zu nehmen.

PDF Download - Denkmalpflegerische Stellungnahme vom 07.12.01 für das Oldenburger Schloßareal

PDF Download - Städtische Rahmenbedingungen für die Projektentwicklung Schloßplatz April 2004

PDF Download - "Zielkonzept Innenstadt 2008" der Stadt Oldenburg

PDF Download - Künftige Einzelhandelsvorhaben der Stadt Oldenburg

PDF Download - Alternativplanungsentwurf der Kommunalpolitischen
Vereinigung

PDF Download - Bericht der Stadt über die Bürgerversammlung vom 13.12.05

PDF Download - Um was geht´s bei der Bauleitplanung

PDF Download - Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Link zum Thema - Öffentlichen Bekanntmachung nebst Rechtsbehelfsbelehrung der Stadt vom 6.3.2006, mit der Teile der Häusing (August-Hinrichs-Hof) dem öffentlichen Verkehr entzogen werden. Hierdurch verliert der August-Hinrichs-Hof seine Eigenschaft als öffentliche Straße. Das heißt: Dieser Bereich der Häusing zwischen Galeria Kaufhof / Bremer Landesbank und Berliner Platz steht dann der Allgemeinheit zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung.
Entwurf des Bebauungsplans Bremer Landesbank Nr.18c
Auslegungsfrist 20.3. bis 21.4.2006


Im Zusammenhang mit dem ECE-Projekt plant die Bremer Landesbank (BLB) am Markt - ebenso wie die LzO - umfangreiche Umbaumaßnahmen am bestehenden Gebäude und an der Häusing, eine Umnutzung vorhandener Flächen für künftigen Einzelhandel (ca. 900 qm) und die Integration des Erdgeschosses in das geplante Einkaufszentrum. Für das BLB-Vorhaben liegt ein eigenständiger Bebauungsplanentwurf Nr.18c vor, der hier als pdf-Download zur Verfügung gestellt wird (Quelle: Stadt Oldenburg, Vorlagen-Nr.06/0155 vom 17.2.2006 für die Bauausschußsitzung).
Die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, endet kurz nach Ferienende am Freitag, 21.4.2006.

PDF Download
- Auslegungsbeschluß

PDF Download - Satzungstext

PDF Download - Satzungsbegründung

PDF Download - Ansichten; Schnitte

Link zum Thema - Öffentliche Bekanntmachung der Stadt vom 11.3.2006:
Entwurf des Bebauungsplans Landessparkasse zu Oldenburg Nr.18b
Auslegungsfrist 20.3. bis 21.4.2006


Für das LzO-Neubauvorhaben im Schloßareal liegt ein eigenständiger Bebauungsplanentwurf Nr.18b vor, der hier als pdf-Download zur Verfügung gestellt wird (Quelle: Stadt Oldenburg, Vorlagen-Nr.06/0154 vom 17.2.2006 für die Bauausschußsitzung).
Die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, endet kurz nach Ferienende am Freitag, 21.4.2006.

PDF Download - Auslegungsbeschluß

PDF Download - Satzungstext

PDF Download - Satzungsbegründung

PDF Download - Ansichten; Schnitt

PDF Download - Umweltbericht

Link zum Thema - Öffentliche Bekanntmachung der Stadt vom 11.3.2006